E-Rechnungspflicht ab 2025: So bereitest du deinen Gastronomiebetrieb
optimal vor

Ab 2025 wird die E-Rechnung in Deutschland zur Pflicht – auch für Unternehmen aus dem Gastgewerbe. Doch was genau regelt das neue Gesetz und wie müssen sich Gastronomen und Hoteliers vorbereiten? Alles, was du über die E-Rechnungspflicht wissen musst und wie MEINbusiness dich bei der Umstellung optimal unterstützt, erfährst du in diesem Blogbeitrag.

E-Rechnung: Der neue Standard

für den digitalen Rechnungsverkehr

Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen in Deutschland – unabhängig von Größe und Jahresumsatz – Rechnungen elektronisch empfangen und spätestens ab 2028 auch selbst versenden können. So schreibt es die E-Rechnungspflicht vor. Sie gilt für alle Geschäfte im B2B-Bereich mit Ausnahme von Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro. Aber was genau ist eine E-Rechnung und wird eine eingescannte PDF-Rechnung ebenfalls als solche gewertet? Die Antwort ist nein. Die E-Rechnung ist weit mehr als nur eine digitale Version der herkömmlichen Papierrechnung: Sie wird in einem strukturierten elektronischen Format übermittelt und kann im Gegensatz zu einer einfachen PDF-Rechnung automatisch ausgelesen und weiterverarbeitet werden.

Technische Anforderungen 

Für eine reibungslose Übertragung und Verarbeitung sorgen Standards wie die EN 16391, die von Formaten wie XRechnung oder ZUGFeRD unterstützt werden. Auch EDI-Formate wie EDIFACT erfüllen diese Anforderungen. Da E-Rechnungsformate für Menschen jedoch in der Regel unlesbar sind, wird für ihre Verarbeitung eine Software wie MEINbusiness benötigt.

Fristen und Ausnahmen:

Die E-Rechnungspflicht im Überblick

Um den Unternehmen ausreichend Zeit zu geben, geeignete Softwarelösungen für die digitale Rechnungslegung einzuführen und ihre Prozesse anzupassen, wurden für den Zeitraum 2025 bis 2028 Übergangsregelungen festgelegt:

Zeitraum Regelung
ab 1.1.2025 Der Rechnungsempfänger ist verpflichtet, E-Rechnungen anzunehmen.
bis 31.12.2026 Unternehmen dürfen ihre Rechnungen weiterhin in anderen Formaten ausstellen, sofern der Rechnungsempfänger zustimmt.
ab 1.1.2027 Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von über 800.000 Euro müssen selbst E-Rechnungen ausstellen.
ab 1.1.2028 Alle Unternehmen in Deutschland sind verpflichtet, E-Rechnungen für ihre B2B-Umsätze auszustellen.

Mit MEINbusiness fit für die

E-Rechnung

Die Wahl der richtigen Software ist entscheidend, um deinen Betrieb optimal auf die E-Rechnungspflicht vorzubereiten. MEINbusiness bietet dir eine maßgeschneiderte Lösung, die speziell auf die Bedürfnisse der Gastronomie zugeschnitten ist. Von der automatischen Rechnungserfassung über den Abgleich mit Lieferantendaten bis hin zur Buchhaltungsvorbereitung – mit MEINbusiness bleibt dein Rechnungswesen transparent, rechtssicher und effizient, sodass du mehr Zeit für das Wesentliche gewinnst.

Fazit

Die Einführung der E-Rechnungspflicht in Deutschland bietet die optimale Gelegenheit, bestehende Prozesse im Rechnungswesen zu überdenken und gezielt zu optimieren. Durch die frühzeitige Anpassung und Implementierung einer geeigneten Software wie MEINbusiness kannst du deinen Betrieb optimal vorbereiten und nachhaltig profitieren. Die Digitalisierung deines Rechnungswesens sowie automatisierte Verarbeitungsprozesse sparen nicht nur Zeit und Kosten, sondern gewährleisten auch eine konstant hohe Datenqualität. Also, starte jetzt und mach dein Betrieb mit MEINbusiness fit für die Zukunft!

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